Saale-Fähre

Wassertourismus auf der Saale

Fähren


September
Di-Fr 10-17 Uhr
Sa/So/F 10-18 Uhr
Oktober
Di-Fr 10-17 Uhr
Sa/So/F 10-17 Uhr
km Ort, Kontakt Fährzeiten
9,6

Groß Rosenburg - Tornitz

Gierseilfähre, Liegeplatz: rechtes Ufer

Tel. 01590/1789716

Mo-Fr 5:15-08 Uhr, 13-17 Uhr
Sa/So/F 9:30-17 Uhr
19,9

Calbe Gottesgnaden

Tel. 0178/8990351

Oktober - März
Mo/Mi 6:30-8:30 Uhr, 14:30-17 Uhr
Di/Do 6:30-8:30 Uhr, 10:30-11:30 Uhr, 14:30-17 Uhr
Fr 6:30-8:30 Uhr, 14:30-17:30 Uhr
Sa/So 8-9:30 Uhr, F 14:30-17:30 Uhr
April - September
Mo/Mi 6:30-8:30 Uhr, 14:30-17 Uhr, 20:30-21 Uhr
Di/Do 6:30-12:30 Uhr, 14:30-17 Uhr, 20:30-21 Uhr
Fr 6:30-11:30 Uhr, 14:30-17:30 Uhr, 20:30-21 Uhr
Sa/So 7:30-11:30 Uhr, F 14:30-17:30 Uhr, 20:30-21 Uhr
36,5

Bernburg

Tel. 03471/352024

März und Oktober
Mo 12-18 Uhr, Di-So 9-18 Uhr
April, September
Mo 12-19 Uhr, Di-So/F 9-19 Uhr
Mai - August
Mo 12-19 Uhr, Di-Fr 9-19 Uhr, Sa/So 9-20 Uhr
Nov-Febr
Mo 12-16 Uhr, Di-So 9-16 Uhr
60,5

Brucke - Rothenburg

Gierseilfähre, Liegeplatz: linkes Ufer

Tel. 0176/58907389 Rufservice

Mo-Fr 5-17 Uhr, Sa/So/F 10-17 Uhr
70,4

Wettin - Zaschwitz

Gierseilfähre, Liegeplatz: rechtes Ufer

Tel. 034607/342409

Mo-Sa 5-22 Uhr
So/F 6-22 Uhr
82,4

Brachwitz
Buckau - Neu Ragoscy

Gierseilfähre, Liegeplatz: rechtes Ufer

Tel. 0345/68028733

Mo-Sa 5-22 Uhr, So/F 6-22 Uhr
147,9

Leißling

Ab 2014 stillgelegt. Es wurde eine Brücke gebaut.

155,6

Naumburg Schellsitz

Tel. 03445/701742

März - Oktober
Sa/So/F 10-18 Uhr
160,5

Naumburg Blütengrund

Tel. 03445/273 125

April - Oktober
tägl. 10-18 Uhr
171,9

Bad Kösen

Tel. 034463/28985

April
Sa/So/F 10-18 Uhr
Mai-Juni:
Di-So/F 10-18 Uhr
Juli / August
Di-So/F 10-18 Uhr

 

Auf der Saale gab es wiederholt Probleme bei der Vorbeifahrt von Kleinfahrzeugen, wie Ruderboote, Kanu oder Sportmotorboote, an seilgebundenen Fähren. Mehrfach kam es durch Unachtsamkeit bzw. Unkenntnis der Bootsführer zu kritischen Situationen. Mehrere muskelkraftbetriebene Kleinfahrzeuge kenterten. Ursache ist in den meisten Fällen Unkenntnis über die bestehenden Rechtsverhältnisse.
Der Fährführer ist verpflichtet, sich vor dem Queren von der Gefahrlosigkeit zu vergewissern. Er darf insbesondere keine anderen Fahrzeuge dazu zwingen, unvermittelt den Kurs oder die Geschwindigkeit zu ändern. Diese Verpflichtung gilt unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht gegenüber Kleinfahrzeugen. Dagegen haben die Führer von Kleinfahrzeugen die Rechtspflicht, "Groß-Fahrzeugen" den zum Manövrieren notwendigen Raum zu lassen, demzufolge auch Fähren. Insbesondere auf der Saale ist zusätzlich festgelegt, dass die Vorbeifahrt an einer Seilfähre nur erfolgen darf, wenn sie an ihrem ständigen Liegeplatz stillliegt. Das gilt für alle Seilfähren, unabhängig ob Gier-, Quer- oder Hochseil. Bereits vor der Fahrt sollte sich der Bootsführer über die zu befahrende Strecke ausreichend informieren. Fähren und deren Liegeplatz gehören dabei zu den Besonderheiten, die es zu erfahren gilt. Der ständige Liegeplatz ist in vielen Schifffahrtskarten mit eingezeichnet oder in Nachschlagewerken, wie z. B. dem Europäischen Schifffahrts- und Hafenkalender (Weska), in unserer Kilometrierung oder hier unter Fähren vermerkt. In der Praxis ist das Schifffahrtszeichen E.4a "Nicht freifahrende Fähre" auf der Liegeplatz-Seite aufgestellt. Befindet sich die Fähre in Fahrt oder am gegenüberliegenden Ufer, ist die Vorbeifahrt verboten und wie die Praxis zeigt, auch gefährlich.